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Kostenfreie Pflegeschulungen in der Häuslichkeit nach § 45 SGB XI

Sind Sie pflegender Angehöriger oder sind Sie daran interessiert, zukünftig einen Angehörigen zu pflegen? Dann sollten Sie eines wissen:

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Pflegekassen dazu, kostenfreie Pflegeschulungen in der Häuslichkeit anzubieten. Ziel ist es, Ihnen das nötige praktische und theoretische Grundwissen zu vermitteln, um Ihren Vater, Ihre Mutter oder andere Pflegebedürftige bestmöglich versorgen zu können und körperlichen und psychischen Belastungen vorzubeugen.

Wir führen diese Pflegeschulungen bundesweit, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und kostenfreie in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durch, egal bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind! Wir regeln alle Formalitäten direkt mit Ihrer Pflegekasse. Bequem, schnell und zuverlässig!

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Bin ich schon ein pflegender Angehöriger?

Viele pflegende Angehörige sind sich nicht darüber bewusst, pflegende Angehörige zu sein. Dabei fängt die Pflege von Angehörigen bereits an, wenn bspw. eine Tochter oder ein Sohn dem Vater morgens vor der Arbeit helfen muss, aus dem Bett oder auf die Toilette zu kommen.

Sobald Ihr Alltag also maßgeblich und wiederkehrend von dem körperlichen oder geistigen Zustand eines Angehörigen beeinflusst wird, sind Sie pflegender Angehöriger.

Darf ich die Schulungen auch in Anspruch nehmen, wenn ich noch kein pflegender Angehöriger bin?

Das Gesetz macht es nicht zur Voraussetzung, dass Sie bereits einen Angehörigen oder einen anderen Pflegebedürftigen pflegen, um eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen zu können. Das Interesse daran oder die Absicht dies zu tun, reicht aus.

Nehmen Sie Ihr Recht wahr!
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wir melden uns dann umgehend bei Ihnen:

Vielen Dank für Ihren Rückruf-Auftrag. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Ihr Team von WDS.care
* Pflichtfelder, bitte ausfüllen; Telefonnummer bitte mit vollständiger Vorwahl.

Die Leistungen von WDS.care:

Wir sind als neutraler und mehrfach ausgezeichneter Dienstleister im Pflegemarkt tätig. Als anerkannte Beratungsstelle, mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß §37 Abs. 7 SGB XI, sind wir zur Durchführung von Beratungseinsätzen im Sinne des Sozialgesetzbuches berechtigt und führen diese bereits seit vielen Jahren professionell durch.

Unser dichtes Netz von Pflegeexperten sichert Ihnen eine bundesweite Abdeckung unserer Leistungen zu. Die verantwortlichen Mitarbeiter verfügen nachweislich über die notwendige Ausbildung und weitergehende Qualifikationen zur Durchführung dieses Services. Permanente Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der pflegerischen Weiterentwicklung sind ein Standard für unsere Personalauswahl.

Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse.

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